Förderpreis

Richtlinie zur Vergabe des Förderpreises des Vereins zur Förderung agrar- und stadtökologischer Projekte e V. auf den Gebieten der Agrarökologie und der Stadtökologie

Gegenstand und Ausstattung

Der Förderpreis des Vereins zur Förderung agrar- und stadtökologischer Projekte e. V. (A.S.P.) zielt auf die Förderung besonders origineller wissenschaftlicher bzw. experimenteller Ansätze auf den Gebieten der Agrarökologie und der Stadtökologie im Rahmen von studentischen Forschungsarbeiten. Er ergänzt damit die satzungsgemäßen Aktivitäten des Vereins sowie die entsprechende Richtlinie zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Jährlich werden in der Regel zwei Preise auf den Gebieten der Agrarökologie und der Stadtökologie vergeben. Die Preise bestehen aus einer Urkunde und einem Preisgeld von jeweils bis zu 500,00 € für geplante Studienprojekte bzw. Bachelor-, Master- oder Diplomvorhaben. Das Preisgeld ist zur Realisierung des prämierten Vorhabens einzusetzen.

Kriterien

Die Förderpreise sollen für besonders innovative experimentelle Ansätze im Rahmen von Studienprojekten und Graduierungsarbeiten (B. Sc., M. Sc., Diplom) an Berliner und Brandenburger Universitäten und Fachhochschulen vergeben werden. Die Arbeit muss ein aktuelles Forschungsthema auf dem Gebiet der Agrarökologie oder der Stadtökologie behandeln.

Die Förderwürdigkeit der eingereichten Projekte bzw. Arbeiten wird aufgrund der Bewerbung und des Gutachtens des/der betreuenden Wissenschaftlers/Wissenschaftlerin ermittelt. Ergänzend können weitere Leistungen anhand der Bewerbungsunterlagen in die Entscheidung einbezogen werden.

Die Bewerbungen bzw. Vorschläge werden strikt vertraulich behandelt; das geistige Eigentum an der eingereichten Idee verbleibt bei den einreichenden Personen.

Bewerbungen/Vorschläge

Das Bewerbungs-/Vorschlagsrecht steht zu: (1) jedem/jeder Studierenden einer Berliner oder Brandenburger Universität oder Fachhochschule für sich selbst sowie (2) jedem/jeder promovierten Wissenschaftler/in einer Berliner oder Brandenburger Universität oder Fachhochschule für einzelne Studierende.

Die Bewerbungen/Vorschläge sind mit folgenden Unterlagen in einfacher Ausfertigung jeweils bis zum 31. Mai des laufenden Jahres im Sekretariat des Instituts für Agrar- und Stadtökologische Projekte an der Humboldt-Universität zu Berlin (IASP) abzugeben:

  1. Kurzes Anschreiben mit Verzeichnis der einzelnen Anlagen.
  2. Skizze des Vorhabens: Beschreibung des experimentellen Ansatzes (Problemstellung, Ziel bzw. Hypothese, Methode) inklusive Angaben zum Finanzbedarf (max. 2 DIN-A4-Seiten)
  3. Benennung einer Kategorie (Agrarökologie oder Stadtökologie) mit kurzer Erläuterung des Bezuges der Bewerbung zur gewählten Kategorie
  4. Gutachten des/der betreuenden Wissenschaftlers/Wissenschaftlerin (Bewertung der Relevanz und der Innovation, Erläuterung des Anteils des Bewerbers/der Bewerberin) (max. 2 DIN-A4-Seiten
  5. Tabellarischer Lebenslauf (einschließlich akademischem Werdegang)
  6. ggf. Liste weiterer relevanter Bewerbungsleistungen (z. B. Veröffentlichungen; Mitarbeit in Forschungsprojekten; Lehre; Mitarbeit in Gremien, Verbänden und Vereinen)

Auswahlverfahren und Übergabe der Preise

Über die Bewerbungen entscheidet der Vorstand des A.S.P. auf Vorschlag der Geschäftsleitung des IASP. Der Vorstand kann zur Beratung oder Begutachtung der Bewerbungen Sachverständige hinzuziehen, die jedoch nicht stimmberechtigt sind. Der Vorstand kann bei gleichwertigen Bewerbungen mehrere Preise vergeben oder die Verleihung der Preise aussetzen, wenn keine preiswürdigen Bewerbungen vorhanden sind. Über die Entscheidung ist ein Protokoll anzufertigen. Die Entscheidung des Vorstands ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Preisträger werden vom Vorstand des Vereins unterrichtet. Die Vorstandsmitglieder sowie die hinzugezogenen Sachverständigen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Der Preis soll durch einen Vertreter des Vereinsvorstandes nach Möglichkeit im Rahmen einer öffentlichen akademischen Veranstaltung übergeben werden.

Die Preisträger erklären ihre Bereitschaft, über die Umsetzung und das Ergebnis der prämierten Arbeit in angemessener Weise zu informieren.

Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt mit Beschluss der A.S.P.-Mitgliederversammlung vom 23.01.2008 in Kraft und wurde zuletzt am 23.03.2016 aktualisiert.

Preisträger

2019

Förderpreis Agrarökologie 2019

Anerkennungspreis Agrarökologie 2019

2018

Förderpreis Agrarökologie 2018

2017

Förderpreis Stadtökologie 2017

2016

Förderpreis Stadtökologie 2016

Förderpreis Agrarökologie 2016

2015

Förderpreis Agrarökologie 2015

2014

Förderpreis Stadtökologie 2014

Förderpreis Agrarökologie 2014

2013

Förderpreis Agrarökologie 2013

Anerkennungspreis Agrarökologie 2013

2012

Förderpreis Stadtökologie 2012

2011

Förderpreis Agrarökologie 2011

2010

Förderpreis Stadtökologie 2010

Förderpreis Agrarökologie 2010

2009

Förderpreis Stadtökologie 2009

2008

Förderpreis Stadtökologie 2008

Förderpreis Agrarökologie 2008